B & B WESTAFRIKASPEZIALIST
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bis |
40 Tage vor Reiseantritt |
10% |
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39 |
bis 31 Tage vor Reiseantritt |
25% |
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30 |
bis 15 Tage vor Reiseantritt |
40% |
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14 |
bis 3 Tag(e) vor Reiseantritt |
70% |
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ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des |
80% |
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Statt Rücktritt kann eine Ersatzpersonen benannt werden. Tritt diese in den Vertrag ein, so haften beide dem Reiseveranstalter gegenüber gesamtschuldnerisch und solidarisch für die Zahlung des Reisepreises sowie für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter ausgewiesenen Kosten.
Umbuchung:
Bei bereits durch B & B Westafrikaspezialist bestätigten Buchungen individuell ausgearbeiteter Reise- und Anschlussprogramme können auf Kundenwunsch Umbuchungen vorgenommen werden (z.B. anderes Hotel, andere Mietwagenkategorie, anderer Reisetermin etc.), sofern dies noch rechtzeitig möglich ist. Pro Umbuchungsvorgang und -position wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EURO 20,- in Rechnung gestellt, zuzüglich der notwendigen Telex-, FAX-, Telefon- bzw. Telegrammgebühren. Die Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich B & B Westafrikaspezialist bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
B & B Westafrikaspezialist ist berechtigt, 20% des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH B & B WESTAFRIKASPEZIALIST
B & B Westafrikaspezialist kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kundigen:
8. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
B & B Westafrikaspezialist haftet als Reiseveranstalter wie ein ordentlicher Kaufmann für:
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter
insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in
der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist.
Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen
wird und die ihm auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung von B & B Westafrikaspezialist gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
B & B Westafrikaspezialist haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet wurden, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Fremdleistungen nicht ordnungsgemäß vermittelt hat.
Flüge werden mit Linienfluggesellschaften durchgeführt. B & B Westafrikaspezialist ist kein Luftfrachtführer, sondern tritt in soweit lediglich als Buchungsagent auf. Wir weisen daher an dieser Stelle auf die Beförderungsbedingung der Liniengesellschaften sowie auf die lATA - Richtlinien hin.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde im Ausland grundsätzlich nicht die Technik, den Service und den Komfort erwarten kann, an den er von Deutschland her gewöhnt ist.
10. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und den evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere gehalten seine Beanstandungen alsbald
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt
für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Ist eine örtliche
Reiseleitung nicht erreichbar, so sind die Beanstandungen jeweils dem
Leistungsträger und / oder B & B Westafrikaspezialist mitzuteilen.
11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber B & B Westafrikaspezialist geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert wurde.
12. PASS-, VISA-, GELD-, DEVISEN- und GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Geld-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle aus einer Nichteinhaltung dieser Vorschriften resultierenden Schäden, auch Folgeschäden, gehen zu Lasten des Kunden. Bezüglich der Einreisebestimmungen erkundigen Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Sofern es B & B Westafrikaspezialist möglich ist, wird der Kunde von wichtigen Änderungen der allgemeinen Vorschriften vor Reiseantritt informiert.
13. VERSICHERUNGEN
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittsversicherung.
Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln oder als Paket auch bei B & B Westafrikaspezialist.
14. IRRTÜMER, UNWIRKSAMKEIT, GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Alle Angaben in den Reisebeschreibungen entsprechen dem jeweils neuesten Stand. Die Berichtigung von etwaigen lrrtümern sowie von Druck- und Rechtsfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des § 651 a ff BGB.
15. ABTRETUNGSVERBOT, GERICHTSSTAND
Der Reiseteilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen B & B Westafrikaspezialist an Dritte abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt für sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag.
Für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt Berlin als Gerichtsstand. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
VERANSTALTER
B & B WESTAFRIKASPEZIALIST GmbH
Tempelhofer Weg 2, 12099 Berlin-Tempelhof
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